Gesetzlich Versicherte
Stellt der Arzt den Bedarf einer logopädischen Behandlung fest, ist eine Heilmittelverordnung erforderlich, um die Behandlung durchzuführen.
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
- Hausärzt:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Kieferorthopäd:innen
- Zahnärzt:innen
- Kinder- und Jugendärzt:innen
- Neurolog:innen
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.

